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Pendlerpauschale 2025 – So holst du mehr für deine Steuererklärung raus

Erstellt von Thomas Kiefer | | Artikel

Jedes Jahr fahren Millionen Arbeitnehmer täglich zur Arbeit – und viele wissen nicht, dass sie hunderte Euro Steuern sparen könnten. Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist einer der einfachsten Wege, um die Steuerlast zu reduzieren. Doch wie berechnet man sie richtig? Und was ändert sich 2026?

Pendlerpauschale 2025 ganz einfach berechnen und verstehen!

In diesem Artikel erfährst du:

Was die Pendlerpauschale ist – und wer sie nutzen kann

Wie du die maximale Steuerersparnis berechnest

Welche Fehler du vermeiden solltest

Warum ein Rechner dir Zeit und Nerven spart

 

Die Pendlerpauschale: Dein Recht als Arbeitnehmer

Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den du für jeden Kilometer geltend machen kannst, den du zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegst. Egal, ob du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst – die Pauschale steht dir zu.

Sätze für 2025:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke)
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Beispiel: Fährst du 30 Kilometer einfach, erhältst du:

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 € pro Tag
  • 10 km × 0,38 € = 3,80 € pro Tag
  • Gesamt: 9,80 € pro Arbeitstag

Bei 180 Arbeitstagen im Jahr sind das 1.764 €, die du von der Steuer absetzen kannst!

 

Die größten Fehler – und wie du sie vermeidest

Viele Steuerzahler machen kostspielige Fehler bei der Berechnung der Pendlerpauschale. Hier sind die häufigsten:

  1. Falsche Arbeitstage berechnen Nicht jeder Tag im Jahr ist ein Arbeitstag! Feiertage, Urlaub und Krankheitstage müssen abgezogen werden. Wer hier schlampt, riskiert eine falsche Steuererklärung.

  2. Die falsche Strecke angeben Es zählt nur die einfache Strecke – nicht hin und zurück! Wer die doppelte Distanz angibt, bekommt Ärger mit dem Finanzamt.

  3. Homeoffice-Tage falsch behandeln Für Tage, an denen du im Homeoffice arbeitest, gibt es keine Pendlerpauschale. Wer sie trotzdem angibt, muss mit Nachfragen rechnen.

  4. Bundesland-spezifische Feiertage ignorieren Jedes Bundesland hat andere Feiertage. Wer in Bayern arbeitet, hat mehr Feiertage als jemand in Hamburg – das beeinflusst die Berechnung!

 

Warum ein Pendlerpauschale-Rechner alles einfacher macht

Du könntest die Pendlerpauschale natürlich manuell berechnen – aber warum? Ein guter Rechner übernimmt die Arbeit für dich und vermeidet Fehler:

✔ Automatische Berücksichtigung aller Feiertage (je nach Bundesland)

✔ Genauere Berechnung der Arbeitstage (minus Urlaub, Krankheit, Homeoffice)

✔ Sofortige Ergebnisanzeige – ohne komplizierte Formeln

✔ Optimiert für die Steuererklärung 2025

Unser Tipp: Nutze unseren kostenlosen Pendlerpauschale-Rechner, um sicherzugehen, dass du kein Geld verschenkst.

→ Jetzt Pendlerpauschale berechnen

 

Pendlerpauschale 2025: Was sich ändert

Für 2025 gibt es keine grundlegenden Änderungen bei den Sätzen – aber es lohnt sich, frühzeitig zu planen:

  • Höhere Spritpreise? Dann könnte sich ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel lohnen – die Pendlerpauschale gilt auch für Bus und Bahn!
  • Neuer Arbeitsweg? Falls du umziehst oder den Job wechselst, passe deine Berechnung an.
  • Mehr Homeoffice? Dann sinkt die Anzahl der absetzbaren Tage – aber vielleicht kannst du andere Kosten (z. B. für das Arbeitszimmer) geltend machen

Fazit: Nutze die Pendlerpauschale – es ist dein Geld!

Die Pendlerpauschale ist eine der einfachsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen – und trotzdem verzichten viele darauf. Mit den richtigen Tools und etwas Wissen kannst du jährlich hunderte Euro mehr in der Tasche haben.

Also:

  1. Berechne deine Pendlerpauschale mit unserem Rechner.
  2. Trage den Betrag in deine Steuererklärung ein.
  3. Freue dich über deine Steuerersparnis!

→ Jetzt Pendlerpauschale 2025 berechnen

 

Ausblick für deine Steuererklärung 2026:

Ab 2026 gelten einige Neuerungen. Diese werden aber erst für die Steuerklärung, die du 2027 einreichst relevant.

Einheitlicher Satz ab dem ersten Kilometer

Die Pendlerpauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer angehoben – und das ab dem ersten Kilometer. Bisher galt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Diese Staffelung entfällt 2026. Das bedeutet eine spürbare Entlastung, besonders für Kurzstreckenpendler, die bisher nur 30 Cent pro Kilometer absetzen konnten

Wer profitiert besonders?

  • Kurzstreckenpendler (z. B. 5–20 km): Sie erhalten nun 38 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer.
  • Arbeitnehmer mit mittleren und höheren Einkommen, deren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (aktuell 1.230 €) überschreiten. Die Pendlerpauschale wirkt sich nur steuerlich aus, wenn die Gesamtsumme der Werbungskosten über diesem Betrag liegt
  • Selbstständige, die regelmäßig zu einer ersten Betriebsstätte (z. B. Büro, Atelier) pendeln