Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Zuteilung von Kennzeichen

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Viele Menschen wünschen sich die Option, eigene Buchstaben- oder Zahlenkombinationen bei der Zuteilung neuer Kennzeichen verwenden zu können. Die gesetzlichen Vorgaben sehen das klare und eindeutige Zuordnen von Fahrzeugen vor und damit verbunden ein offiziell zugelassenen unverwechselbares Auto-Kennzeichen.

Die genauen Kriterien hierzu sind in der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten. Es ist prinzipiell möglich, eigene Wünsche einzubringen, allerdings gibt es dabei zahlreiche Regelungen und auch Einschränkungen, die es zu berücksichtigen gilt.
 

Das individuelle Wunschkennzeichen

Im Normalfall wird von der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vergeben, dessen Buchstaben- und Zahlenkombinationen vorgeschlagen werden. Hier ist es möglich, eine Individualisierung zu erfragen, die sich jedoch im rechtlichen Rahmen bewegen muss und darüber hinaus so noch nicht vergeben wurde.

Wunschkennzeichen werden aufgrund ihres häufig hohen Wiedererkennungswertes geschätzt. Sie basieren in der Regel auf einer für den Fahrzeughalter persönlichen Bedeutung, beispielsweise:

- den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens
- dem Geburtsdatum
- der Jahreszahl eines wichtigen Ereignisses
- einer allgemein auffälligen Kombination

Um zu prüfen, ob eine gewünschte Zusammenstellung überhaupt möglich ist, müssen Interessenten nicht unbedingt selbst eine Zulassungsstelle aufsuchen. Die Kennzeichen Verfügbarkeit prüfen lässt sich auch online, bei Bedarf inklusive der Möglichkeit, die gewünschten Schilder direkt zu bestellen und sich zuschicken zu lassen.

 

Optionen und Einschränkungen

Im Prinzip kann jeder Halter weitgehend nach Wahl eine Kombination für das Kennzeichen auswählen. Es gibt eine große Anzahl an Möglichkeiten, denen nichts im Wege steht, sofern eine exakte Zusammensetzung nicht bereits zugeteilt wurde und in Benutzung ist. Es gibt jedoch auch verschiedene Buchstabenfolgen, die der Gesetzgeber verbietet, vor allem solche, die eine typische Abkürzung aus dem rechtsextremen und nationalsozialistischen Milieu darstellen. So können Fahrzeughalter beispielsweise nicht die folgenden Kombinationen auswählen: SS, SA, SD, NS, HJ und KZ.

Manche Bundesländer haben zusätzliche eigene Regelungen zu erlaubten beziehungsweise verbotenen Abfolgen.
Darüber hinaus ist die Verwendung von Umlauten (Ä, Ö und Ü) nicht zulässig. Auch darf die für ein jeweiliges Fahrzeug vorgesehene Anzahl an Zeichen (Ziffern und Buchstaben) nicht überschritten werden.

Der große Vorteil einer Online-Beantragung von Kennzeichen besteht in der Möglichkeit, durch die Datenbankabfrage sofort eine Rückmeldung zu erhalten, ob das gewünschte Schild möglich ist oder nicht. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf die persönliche Wunschabfolge, wenn sie jedoch noch frei und rechtlich zulässig ist, kann das entsprechende Produkt üblicherweise immer hergestellt werden.

Es gilt hierbei zu berücksichtigen, dass viele Buchstaben- und Zahlenfolgen generell sehr beliebt sind. Hier ist es ratsam, sich einige Alternativen zu überlegen, falls der erste Wunsch bereits zugeteilt wurde und nicht mehr verfügbar ist.

 

Fazit

Die persönliche Note eines möglichst individuellen Kennzeichens ist für viele Fahrzeughalter ein interessanter und gewünschter Faktor bei der Zuteilung. Die Individualisierbarkeit gilt dabei nicht allein für die passenden Buchstaben oder Zahlen, sondern in bestimmten Grenzen auch für das Erscheinungsbild, beispielsweise in Form von Carbon, das bei den Buchstaben und Zahlen für eine dreidimensionale Optik sorgt. Auch Saison- und Wechselkennzeichen können online bestellt werden.

 

Timo Klostermeier / pixelio.de