Abwrackprämie

Erstellt von Thomas Kiefer | | Artikel

Nach dem Beschluss des neuen Konjunkturpakets, kann man ab sofort die Abwrackprämie beantragen. Offiziell heißt der Abwrackbonus jetzt Umweltprämie.

Was das konkret für Sie bedeutet, welchen Vorteil Sie daraus ziehen können und wie das Ganze funktioniert, wollen wir Ihnen hier kurz erläutern.

 
Abwrackprämie - Was heißt das für mich?

Abwrackprämie heißt für Sie konkret: Wenn Sie ein Auto besitzen, dass älter ist als 9 Jahre und seit über einem Jahr in Ihrem Besitz ist, können Sie vom Staat bares Geld kassieren. Jeder der ein Auto hat, auf das die genannten Kriterien zutreffen, kann selbiges verschrotten lassen und dafür eine Prämie von satten 2500 Euro kassieren.

Vorrassetzung ist lediglich, dass man sofort in ein neues Auto Investiert. Das neue Auto muss dann mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen und darf nicht älter als ein Jahr sein. Betroffen sind also nicht nur Neuwagen, sondern auch Jahreswagen.

Der Abwrackbonus wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Ab dem 27. Januar können Privatleute dort einen Antrag einreichen. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des BAFA zum Dowload geben.

Für den Antrag benötigt man einen Nachweis über die Verschrottung des alten Fahrzeuges und einen Stillegungsnachweis der KFZ-Zulassungsstelle. Der nachweis über die Verschrottung muss von einem anerkannten Demontagebetrieb stammen.

Der Stichtag für den Erwerb des Neu- bzw. Jahreswagens ist der 14. Januar, die Laufzeit endet am 31.12.2009. Die Umweltprämie wir also nur für Autos, die in dem genannten Zeitraum zugelassen wurden. Auch die Verschrottung des alten Autos muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Laut BAFA werden folgende Dokumente benötigt: (Quelle: www.bafa.de)
-Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) von Alt- und Neufahrzeugs
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen wird.

Der Antrag zur Abwrackprämie kann ausschliesslich mit dem offiziellen Formular der BAFA gestellt werden. Autohändler dürfen die Atragsstellung für ihre Kunden übernehmen.

Die Abwrackprämie wird solange ausgezahlt, bis die Obergrenze von 1,5 Millarden Euro erreicht ist.

Beantragen Sie deshalb besser gleich die neue Umweltprämie!


EDIT: Auszahlungen der Abwrackprämie wurden bereits eingestellt